Allgemeine Geschäftsbedingungen
LR Gebäudereinigung GmbH (LR-Traumwagen.de)
Allen zwischen LR Gebäudereinigung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen ausschließlich folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) des Auftragnehmers zugrunde:
§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese AGB des Auftragnehmers.
1.2 Zum Geschäftsbereich des Auftragnehmers gehören insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung, Autowäsche und Montage von Steinschlagschutzfolien.
1.3 Andere Vertragsbedingungen/AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Für zukünftige gleichartige Verträge gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten nur für nach der Mitteilung abgeschlossene Verträge. Die aktuelle Fassung ist unter der Webadresse www.LR-Traumwagen.de/agb abrufbar.
1.5 Alle gesonderten Vereinbarungen, die von den AGB des Auftragnehmers abweichen, bedürfen der Textform
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
1.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Zulassung und Versicherungsschutz der Fahrzeuge
2.1 Vertragsgegenstand können ausschließlich Fahrzeuge sein, die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einer gültigen Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versehen sind.
2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf dessen Anforderung hin unverzüglich einen geeigneten Nachweis über die bestehende Zulassung und den erforderlichen Versicherungsschutz für das betreffende Fahrzeug vorzulegen.
2.3 Fahrzeuge, die nicht über eine gültige Zulassung oder den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügen, sind von der Durchführung der angebotenen Leistungen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Leistungen zu verweigern, bis der Nachweis ordnungsgemäß erbracht wurde.
2.4 Kommt der Auftraggeber der Nachweispflicht nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder bereits begonnene Arbeiten einzustellen. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatzleistungen bestehen in diesem Fall nicht.
§ 3 Terminvereinbarungen
3.1 Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Auftragnehmers zustande. Zur Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
3.2 Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Die Annahme von Eilaufträgen steht im Ermessen des Auftragnehmers und richtet sich nach der aktuellen Auftragslage.
§ 4 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
4.1 Die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffene Terminvereinbarung ist für beide Vertragsparteien bindend.
4.2 Wird der Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten, kann der Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des vereinbarten Werklohns, mindestens jedoch 15,00 EUR geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 5 Reklamationen
5.1 Die vom Auftragnehmer durchgeführten Leistungen werden nach deren Erbringung zusammen mit dem Auftraggeber im Rahmen der Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam überprüft und durch den Auftraggeber abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung geltend zu machen.
5.2 Im Fall von versteckten Mängeln sind diese innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.
5.3 Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
5.4 Bei Reklamationen, die eine Beschädigung des Fahrzeugs durch den Auftragnehmer betreffen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeugs gemeldet werden.
§ 6 Haftung und Schadensersatz
6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
6.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines g setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
6.3 Bei Lackschäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden und die ihren Ursprung in bereits schadhaften Lacken haben (z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc.), haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.4 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden, welches zu Farbveränderungen führen können. Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung über den Einsatz von aggressiven Chemikalien informiert. Soweit Arbeiten unter Einsatz solcher Chemikalien im Auftrag des Auftraggebers durch den Auftragnehmer durchgeführt werden sollen, haftet der Auftragnehmer für hieraus resultierende Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.5 Für Schäden am Fahrzeug des Auftraggebers, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nicht. Eine Verschlechterung bereits vorhandener Schäden durch die Arbeiten am Fahrzeug des Auftraggebers begründet eine Haftung des Auftragnehmers nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.6 Motoren- und Motorenraumwäschen werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreien Elektrikabdichtungen durchgeführt. Mit der Auftragsvergabe bestätigt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeugs.
6.7 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, Tuningteilen etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen bzw. diese auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken.
§ 7 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes
Vor Beginn der durch den Auftragnehmer durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Auftraggeber unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Dokumentation des IST-Zustandes des Fahrzeugs, wobei vorhandene Schäden am Fahrzeug nach Möglichkeit auch mit Fotos zu dokumentieren sind.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich bargeldlos nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung.
8.2 Die auf der Auftragsbestätigung vermerkten Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.
8.3 Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 und 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger Vereinbarung möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
§ 9 Preise / Pauschalpreise
9.1 Die Preise des Auftragnehmers für Fahrzeugaufbereitungen, Reinigungen, Autowäschen und Montagen von Steinschlagschutzfolien von/ an Fahrzeugen richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des jeweils zu reinigenden Kraftfahrzeuges. Alle angegebenen Preise entsprechen, sofern sie nicht individuell mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
9.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite des Auftragnehmers dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
9.3 Bei extremen Verschmutzungen (z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, Flugrost, Unterbodenversiegelungen, etc.), bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis durch den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung des Fahrzeuges festgestellt werden, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert. Eine Auftragserteilung für Mehrleistungen kann in diesem Fall auch telefonisch erfolgen.
9.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung für ein Fahrzeug werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung dokumentiert.
§ 10 Autowäsche
10.1 Der Auftraggeber hat etwaige Ansprüche auf Nacherfüllung wegen unzureichender Reinigung des Fahrzeuges durch den Auftragnehmer im Rahmen einer Abnahme des Fahrzeuges, spätestens vor Verlassen des Firmengeländes geltend zu machen.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin und deren Mitarbeiter rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs führen könnten.
10.3 Bei Eintritt eines Schadens an einem Fahrzeug durch eine Waschanlage haftet der Auftragnehmer nach den in § 5 genannten Grundsätzen, wenn auch eine Autowäsche in einer Waschanlage nur in Ausnahmefällen nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Luxuswagen und Oldtimer
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich und schriftlich auf alle Besonderheiten des Fahrzeugs, insbesondere bei Luxuswagen und Oldtimern, hinzuweisen. Hierzu zählen insbesondere:
- Vorschäden, Restaurierungen, Umbauten oder nicht mehr erhältliche Originalteile,
- besondere Empfindlichkeiten von Lack, Leder, Stoffen, Holz- oder Metallteilen,
- vorhandene oder nachgerüstete empfindliche Technik (z.B. Alarmanlagen, Hi-Fi, Steuergeräte, Tuningteile aller Art).
11.2 Vor Beginn der Arbeiten wird der Zustand des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Auftraggeber schriftlich und durch Fotos dokumentiert. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel und weist auf mögliche Risiken bei der Behandlung von Luxuswagen und Oldtimern hin.
11.3 Für Schäden, die auf nicht bekannte Vorschäden, versteckte Mängel, bereits vorhandene Beschädigungen oder besondere Empfindlichkeiten des Fahrzeugs zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
11.4 Bei Schäden an nicht mehr oder nur schwer erhältlichen Originalteilen, Sonderausstattungen oder bei einer möglichen Wertminderung des Fahrzeugs beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den Zeitwert des betroffenen Teils und nicht auf die Kosten einer etwaigen Wiederbeschaffung oder Restaurierung, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
11.5 Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden an besonders hochwertigen Fahrzeugen abdeckt. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich gegenüber dem Auftragnehmer, auch den eigenen Versicherungsschutz für sein Fahrzeug für die bevorstehende Aufbereitung seines Fahrzeuges entsprechend dem Inhalt des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages zu überprüfen und diesen für die Fälle einer Unterdeckung und von Deckungslücken im Schadenfall ggf. im erforderlichen Maß zu erweitern.
11.6 Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich die Durchführung bestimmter Arbeiten, obwohl der Auftragnehmer auf mögliche Risiken oder Schäden hingewiesen hat, so ist dies schriftlich festzuhalten. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer für daraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 12 Sonstiges
12.1 Erfüllungsort ist Barnstorf.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Barnstorf. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
12.3 Für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
§ 13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der Auftraggeber dem Auftragnehmer (LR Gebäudereinigung GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 49406 Barnstorf, Telefon: +49 5442 803000, Telefax +49 5442 803010, E-Mail: info@lr-traumwagen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer ihm alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von dem Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei dem Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hatte, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber dem Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn der Auftragnehmer den Vertrag widerrufen will, kann er dieses Formular ausfüllen und an den Auftragnehmer zurücksenden.)
Absender:
_____________________________
_____________________________
_____________________________
An
LR Gebäudereinigung GmbH
Carl-Zeiss-Straße 4
49406 Barnstorf
E-Mail: info@lr-traumwagen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am ()/erhalten am (): _____________________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) _____________________________
_____________________________
Datum: _______________________
_____________________________
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: Mai 2025